Sie sind Unternehmer, Geschäftsführer, Personalleiter oder in der Personalabteilung tätig und suchen nach einem durchführbaren Konzept für die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen?
Sie wollen wissen welcher Durchführungsweg der Richtige für Sie ist?
Sie benötigen eine bilanzneutrale betriebliche Altersversorgung?
Sie wollen Ihre bestehende Pensionszusage überprüfen lassen und an die aktuellen gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen anpassen?
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Dann sind Sie bei uns richtig.
Wir bieten Ihnen ganzheitliche Konzepte und Lösungen für Ihre Ansprüche.
Wir geben Ihnen Rechtssicherheit und Enthaftungsmöglichkeiten.
Sprechen Sie uns an!
Wir stehen Ihnen mit unserem geschulten Team beratend und partnerschaftlich zur Seite und entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein auf Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Situation zugeschnittenes Konzept.
Übertragen Sie uns die komplette Abwicklung der Beratung Ihrer Mitarbeiter und die verwaltungstechnische Durchführung Ihrer betrieblichen Altersversorgung.
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Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel
Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.
Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente zahlen. Hier gilt seit 1. Januar 2025 ein Freibetrag von 187,25 Euro pro Monat, bis zu dem keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Altersvorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.
Seit 2018 dürfen Betriebsrentner einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro behalten, ohne dass diese Leistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer mit niedrigen Rentenansprüchen von einer bAV profitieren können, ohne dass ihre zusätzlichen Einkünfte vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden.